Die Krankenkassen übernehmen seit 2009 nicht mehr die Kosten einer Hörsturzbehandlung, weder stationär noch ambulant.
Deshalb erfolgt in der Regel zunächst eine orale Therapie mit Kortison, ggf unterstützt durch ein Ginkopräparat.
Bei Therapieresistenz erfolgt dann ggfs. eine intratympanale (durch das Trommelfell in das Mittelohr) Kortisongabe.
Außerdem wird gelegentlich eine orthopädische bzw. ggfs. Osteopathisch/chirotherapeutische Mitbehandlung empfohlen, da manchmal die Möglichkeit eines HWS-bedingten Hörsturzes nicht von der Hand zu weisen ist.